Hörgerätezentrum Lindau

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. – Fr.  9.00 Uhr – 13.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Sa.             nach Vereinbarung

Hausbesuche nach Vereinbarung

Kemptener Str.99 (Denkfabrik) - 88131 Lindau Kostenlose Parkplätze
info@hgz-lindau.de

Sie möchten sich in Deutschland mit Hörgeräten versorgen lassen? – Kein Problem!

Egal ob Sie in der Schweiz oder Deutschland ein Hörgerät bekommen, Sie erhalten von der IV bzw. AHV den gleichen Zuschuss.

Einzige Voraussetzung ist eine Expertise eines Ohrenarztes in der Schweiz.

Der Zuschuss für IV-Versicherte beträgt: 840,- Franken für 1 Hörgerät und 1650,- Franken für 2 Hörgeräte*

Der Zuschuss für AHV-Versicherte beträgt: 630,- Franken für 1 Hörgerät und 1237,50 Franken für 2 Hörgeräte*

Die Mehrwertsteuer von 7% auf Hörgeräte entfällt für Schweizer Kunden.

*Stand November 2022.